Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Es besteht ein Verbot mittelbarer Diskriminierung. Faktisch sind Frauen im Hinblick auf die Verteilung von Geld und Macht jedoch immer noch benachteiligt. Das spiegelt sich auf im Steuerrecht wider und wird sogar dadurch verfestigt. Dazu habe ich zusammen mit Wolfgang Strengmann-Kuhn und Anja Hajduk u.a. eine Kleine Anfrage gestellt, die die Bundesregierung am 30.April 2020 beantwortet hat. Zur Einsicht hier die Fragen und Antworten:

Kleine Anfrage „Geschlechtsspezifische Unterschiede im Steuerrecht“