Die Istanbul Konvention ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und ist für alle Staaten rechtlich bindend, die sie ratifiziert haben – so auch für Deutschland.

Alle Frauen müssen überall in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort und kompetente Beratung bekommen. Ihr Schutz darf nicht länger eine Frage des Wohnortes, der körperlichen Verfassung oder des Aufenthaltsstatus sein. Deshalb brauchen wir ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, in der Stadt genauso wie auf dem Land.

Wo stehen wir bei der Istanbul Konvention in Europa und Deutschland? (Wie) wird die Istanbul Konvention in Berlin umgesetzt? Darum ging es auf unserem Themenabend vergangenen Dienstag. Danke an meinen Berliner Kreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf  und an Petra Vandrey und BIG e.V. für die spannende Diskussion!