Wir beraten heute den Neunten Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, kurz CEDAW oder einfach UN-Frauenrechtskonvention genannt.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ So steht es in Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Wozu brauchen wir also zusätzlich noch eine Frauenrechtskonvention?
Zum einen ist sie das völkerrechtlich wichtigste Abkommen für die Rechte von Frauen. Ihr Auftrag ist unsere Pflicht, auch weil diese Rechte in weiten Teilen der Welt massiv unter Druck stehen. Denken wir zum Beispiel an die Frauen im Iran, die unser aller Solidarität verdient haben.
Zum anderen: Die Frauenrechtskonvention unterstreicht, dass die Diskriminierung von Frauen ein Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse ist. Vielleicht formuliert sie das noch stärker als unser eigenes Grundgesetz. Sie verpflichtet uns, tatsächliche Gleichstellung aktiv zu fördern. Das heißt, Bundesregierung, Bundestag, Länder, Kommunen und Justiz, alle sind gefordert; denn sie hat in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes.
Im Mai 2021 hat die damalige Regierung diesen Neunten Staatenbericht verabschiedet – eine Bilanz, was gleichstellungspolitisch in den vier Jahren zuvor erreicht wurde, also Licht und Schatten. Im Mai kommenden Jahres stehen wir in der mündlichen Anhörung in Genf dazu Rede und Antwort, unter den kritischen Augen der Zivilgesellschaft. Wir nehmen diesen Prozess sehr ernst. Wir haben uns als Ampelkoalition für diese Legislaturperiode viel vorgenommen; einiges davon haben wir auch bereits erreicht.
Ich nenne zwei Beispiele. Erstens haben ungewollt schwangere Frauen mit der Abschaffung des § 219a endlich Zugang zu wichtigen medizinischen Informationen zum Abbruch. Zweitens signalisieren wir mit der jetzt vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention auch international, dass wir Gewalt gegen Frauen entschlossen bekämpfen. Vorher gab es Vorbehalte gegen einzelne Paragrafen. Wir haben das aufgelöst.
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute zum ersten Mal seit sieben Jahren wieder mit der Frauenrechtskonvention. Für mich ist sie politischer Auftrag und Richtschnur unseres Handelns.
Diese Bundesregierung ist übrigens die erste, die die Frauenrechtskonvention auch in ihrem Koalitionsvertrag verankert hat. Darum fördert mein Haus ab dem 1. Januar 2023 auch die zivilgesellschaftliche CEDAW-Allianz Deutschland, damit die Frauenrechtskonvention noch bekannter wird und ihre Umsetzung noch erfolgreicher.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen – für Gleichstellung und gegen die Diskriminierung von Frauen.