Es ist nun zehn Jahre her: Im August 2013 legte der NSU-Untersuchungsausschuss dem Bundestag seinen Abschlussbericht vor. Das Gremium empfahl, ein Bundesgesetz einzuführen, das die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus neu ordnet, das für Verlässlichkeit sorgt und Planungssicherheit bietet. Heute ist es so weit.
Anders als die Vorgängerregierungen haben wir mit dem Entwurf eines Demokratiefördergesetzes etwas vorgelegt und setzen die Empfehlung endlich um. Ich danke Nancy Faeser und dem Bundesinnenministerium ganz ausdrücklich für die sehr, sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Werte Zuschauende, wir wissen es alle: Demokratie ist nicht selbstverständlich; gerade in dieser Zeit wissen wir das. Sie lebt davon, dass wir jeden Tag dafür einstehen, dass wir überzeugte Demokratinnen und Demokraten haben.
Deshalb möchte ich gerade heute die Demokratieverteidigerinnen und ‑verteidiger grüßen – junge und alte –, die heute Veranstaltungen zu 175 Jahre Märzrevolution, die sich in zwei Tagen jährt, und zum Tag gegen Rassismus, der in einigen Tagen stattfindet, machen: in Berlin, in Bremen, in Erlangen, in Hamburg, in Hamm, Köln, Mainz, Nürnberg, Rathenow, Sindelfingen und Solingen.
Herzliche Grüße an die aufrechten Demokratinnen und Demokraten in diesem Land.
Natürlich ist auch die gesamte Bundesregierung, sind alle Bundesministerien aufgerufen, Maßnahmen zur Demokratieförderung zu entwickeln. Es gibt auch welche. Allein in meinem Haus gibt es bereits Projekte: von A wie Aktion Zivilcourage,
die Schutzkonzepte für Menschen entwickelt, die sich in ihren Kommunen für das Gemeinwesen einsetzen, über L wie das LidiceHaus in Bremen, das Jugendlichen zeigt, wie sie sich aktiv in die Gesellschaft einbringen können, über S wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ – 3 800 Schulen sind inzwischen dabei –
bis Z wie Zentralrat der Juden, der mit Meet a Jew persönliche Begegnungen mit Jüdinnen und Juden ermöglicht, um stereotype Zuschreibungen aufzulösen.
Mit unserem Demokratiefördergesetz wollen wir nun sicherstellen, dass ein solches zivilgesellschaftliches Engagement dauerhaft funktioniert und damit nachhaltig wirken kann – und das für alle Altersgruppen.
Attacken gegen Migrantinnen und Migranten, Jüdinnen und Juden, gegen Muslime, Queere, Behinderte und Frauen sind Angriffe auf unsere ganze Gesellschaft.
Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie.
Zu einer wehrhaften Demokratie gehört, sie zu verteidigen, ihre Feinde zu bekämpfen, aber auch die Demokratie selber lebendig zu machen, sie zu stärken, sie zu fördern; dazu gehört also Prävention gegen all die antidemokratischen Tendenzen. Darum ist dieser Gesetzentwurf so wichtig.
Er beinhaltet einen klaren Auftrag des Bundes zur Demokratieförderung, zur Extremismusprävention, für politische Bildung und zur Gestaltung von Vielfalt – bedarfsorientiert und lokal. Aber was der Gesetzentwurf ausdrücklich nicht enthält, ist eine Extremismusklausel.
Denn dafür gibt es weder Anlass noch Bedarf, meine Damen und Herren.
Es gibt keinen Anlass, weil zum Beispiel beim bestehenden Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den mehreren Tausend Einzelprojekten, die seit 2015 gefördert wurden, keine Mittel missbräuchlich verwendet wurden und nur in Einzelfällen in Projekte eingegriffen werden musste. Es gibt keinen Bedarf, weil es absurd ist, gerade jenen Menschen grundsätzlich zu misstrauen, die sich für unsere Demokratie einsetzen und dafür ein komplexes Antragsverfahren durchlaufen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauende, wir wollen mit dem Gesetz auch einen Beitrag leisten, die Spaltung der Gesellschaft zu verhindern und den Zusammenhalt zu fördern.
Außerdem setzt dieses Gesetz auch auf volle Transparenz. Auch die Bundesregierung wird Rechenschaft ablegen über Art, über Inhalt, über Umfang und über Wirkung der Maßnahmen. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.