Erste Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes
Künftig entscheiden transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen in Deutschland mit einer Erklärung vor dem Standesamt, mit welchem Geschlecht und welchem Vornamen sie eingetragen werden wollen. Das veraltete Transsexuellengesetz – so haben Richter*innen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrfach geurteilt – verstößt in wesentlichen Teilen gegen unsere Verfassung. Jetzt wird es nun endlich abgeschafft und durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst.